Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Stiftung des öffentlichen Rechts vom 12.11.2018 - 19:10

Stiftung des öffentlichen Rechts

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Staat errichtete Form der Stiftung, die mit ihrem Vermögen ausschließlich bestimmte öffentlich-rechtliche Zwecke erfüllt. Die Stiftung des öffentlichen Rechts entsteht i.d.R. durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes; sie ist regelmäßig juristische Person des öffentlichen Rechts und unterliegt staatlicher Aufsicht.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com