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Revision von Steuersparmodelle vom 20.11.2018 - 12:13

Steuersparmodelle

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    Bezeichnung für Konzeptionen von steuerbegünstigten Anlagen, wie z.B. Beteiligung an Bauherren- oder Erwerbermodellen, an geschlossenen Immobilienfonds oder Erwerb von Kombi- oder Gleitzinsanleihen. Mit der Änderung der Richtlinie über den verpflichtenden Informationsaustausch und der Einführung einer Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen müssen modellhafte Steuergestaltungen gegenüber der Finanzverwaltung nunmehr angezeigt werden; eine Umsetzung des EU-Rechtsakts in nationales Recht muss bis spätestens zum 31.12.2019 erfolgen. Ohnehin schränken gesetzliche Regelungen Steuergestaltungen zunehmend ein, so sind Errichtung von und Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften seit Einführung von spezifischen Verlustverrechnungsbeschränkungen für solche "modellhaften Gestaltungen" bei sog. Steuerstundungsmodellen (Steuerstundung) nicht mehr attraktiv (§ 2b EStG a.F. bzw. als Nachfolgebestimmungen § 15b und 15 IV EStG sowie hierauf verweisende Regelungen anderer Steuergesetze).

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