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Revision von steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen vom 20.11.2018 - 12:11

steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen

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    von in der Finanzverwaltung übergeordneten Finanzbehörden erlassene allgemeine Vorschriften, die anders als Gesetze und Rechtsverordnungen grundsätzlich nur (verwaltungsintern) für die nachgeordneten Behörden bindend sind, nicht jedoch (extern, mit Außenwirkung) für Steuerpflichtige oder Gerichte. Beispiele: Einkommensteuer-Richtlinien (EStR), Lohnsteuer-Richtlinien (LStR), Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR), Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR), Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) sowie BMF-Schreiben oder OFD-Verfügungen.

     

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