Direkt zum Inhalt

Steuerermäßigung

Definition: Was ist "Steuerermäßigung"?

Abzug von der Steuerschuld

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    direkte Reduktion der Steuerschuld, nicht der Bemessungsgrundlage. Das Einkommensteuergesetz (EStG) führt sie unter den Tarifvorschriften. Gewährt werden:
    Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften (Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG);
    Baukindergeld (§ 34f EStG i.V.m. Berlinförderungsgesetz);
    Steuerermäßigung für Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen in Höhe von 50 Prozent der Ausgaben, max. 825 / 1.650 Euro (Einzelveranlagte/zusammenveranlagte Ehegatten) (§ 34g EStG);
    Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb um die tatsächliche Gewerbesteuer (GewSt), wenn der Hebesatz unter 380 Prozent liegt, sonst um die mit einem typisierten Hebesatz von 380 Prozent berechnete GewSt (§ 35 EStG), aber höchstens in Höhe der auf die gewerblichen Einkünfte entfallende ESt;
    Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen i.H.v. 20 Prozent, max. 510 Euro bei Minijobs, 20 Prozent, max. 4.000 Euro bei voll sozialversicherungspflichtigen Haushaltsangestellten und Dienstleistungen, 20 Prozent, max. 1.200 Euro für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a EStG);
    Einkommensteuerermäßigung bei ausländischen Einkünften;
    Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (§ 35b EStG).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Steuerermäßigung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Steuerermäßigung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerermaessigung-61592 node61592 Steuerermäßigung node57399 Einkünfte aus Gewerbebetrieb node61592->node57399 node57392 Einkommensteuerermäßigung bei ausländischen ... node61592->node57392 node57390 Einkommensteuer (ESt) node57399->node57390 node56242 Betriebsvermögensvergleich node57399->node56242 node56189 Besteuerung von Kreditinstituten node56189->node57399 node57400 Einkünfte aus Kapitalvermögen node57400->node57399 node57392->node57399 node57392->node57400 node57392->node57390 node59344 Körperschaftsteuer Anrechnungsmethode bei ... node57392->node59344
    Mindmap Steuerermäßigung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerermaessigung-61592 node61592 Steuerermäßigung node57399 Einkünfte aus Gewerbebetrieb node61592->node57399 node57392 Einkommensteuerermäßigung bei ausländischen ... node61592->node57392

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete