Direkt zum Inhalt

aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess

(weitergeleitet vonSupervisory Review and Evaluation Process)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (engl. Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) ist der zweiten Säule des mit Basel II eingeführten Baseler Drei-Säulen-Systems zuzuordnen. Hiernach werden einerseits Institute verpflichtet, ihre Risiken mittels interner Verfahren zu messen und zu steuern (siehe auch Mindestanforderungen an das Risikomanagement, MaRisk) und andererseits ist es Aufgabe der Bankenaufsicht, innerhalb des SREP das Risikomanagement der Institute zu überprüfen und zu bewerten. Die inhaltliche Ausgestaltung des SREP ist durch die European Banking Authority (EBA) mittels der SREP-Leitlinie (EBA/GL/2014/13) erstmals im Jahr 2014 festgelegt worden und soll dadurch in weiten Teilen harmonisiert werden. Im Juli 2018 publizierte die EBA im Anschluss an eine mehrmonatige Konsultationsphase eine überarbeitete Fassung der Leitlinien.

    1. Ablauf und Frequenz des SREP: Der SREP-Kernprozess gliedert sich in vier wesentliche Teilprozesse:
    a) Analyse des Geschäftsmodells,
    b) Beurteilung der Governance und des Risikomanagements,
    c) Beurteilung der Kapitalausstattung,
    d) Beurteilung des Liquiditäts- und Refinanzierungsrisikos.
    Wenngleich dem Harmonisierungsbestreben folgend eine gemeinsame Methodik seitens der Aufseher anzuwenden ist, hängt die Intensität der Prüfungen und die Frequenz, mit der die Institute den gesamten SREP durchlaufen, von ihrer Kategorisierung ab. Institute werden von den zuständigen Behörden entsprechend ihrer Größe und Komplexität den Kategorien 1 – hierzu gehören insbesondere global systemrelevante Institute (G-SRIs)  und anderweitig systemrelevante Institute (A-SRIs) – bis 4 – kleine und nicht-komplexe Institute ohne Auslandsgeschäft, die nicht in den Kategorien 1 bis 3 enthalten sind – zugeordnet. Während die von der Europäischen Zentralbank (EZB) durch gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams (JSTs)) unmittelbar beaufsichtigten Institute (siehe auch Einheitlicher Aufsichtsmechanismus, SSM) einen europaweit einheitlichen SREP durchlaufen, können die nationalen Ansätze durchaus divergierende Schwerpunkte setzen. Dies trägt der Heterogenität einzelner Bankenlandschaften sowie dem Proportionalitätsprinzip Rechnung. Die Überprüfung aller SREP-Elemente erfolgt dann jährlich (Kategorie 1), alle zwei Jahre (Kategorie 2) oder alle drei Jahre (Kategorien 3 und 4). Zu erwähnen ist jedoch, dass die Bankenaufseher unabhängig von der Einstufung des Instituts quartalsweise Schlüsselindikatoren wie Marktkennzahlen oder Daten des Meldewesens beobachten und jährlich die SREP-Gesamtbeurteilung ermitteln.

    2. Gesamtbeurteilung und deren Auswirkungen: Jeder der vier oben genannten Teilprozesse schließt mit einer eigenen Beurteilung ab, die von 1 („niedriges erkennbares Risiko“) bis hin zu 4 („hohes Risiko“) reichen kann. Diese vier Teilergebnisse werden sodann zu einer Gesamtbeurteilung verdichtet, welche ebenfalls die Größenordnungen 1 bis 4 annehmen kann, erweitert um die Möglichkeit der Einstufung des Instituts als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ (failing or likely to fail), was durch den Gesamtwert „F“ zum Ausdruck gebracht wird. Der SREP hat für Kreditinstitute in der Regel einen unmittelbaren „harten“ Kapitalzuschlag (Pillar-2-Requirements, P2R) zur Folge, der für Risiken erhoben wird, die durch die Anforderungen gemäß der ersten Baseler Säule nicht oder nicht ausreichend mit Eigenmitteln abgedeckt werden. Gemeinsam mit den Mindesteigenmittelanforderungen nach Art. 92 CRR bildet der Zuschlag die Total SREP Capital Requirements (TSCR) ab. Hinzu tritt eine „weiche“ Kapitalempfehlung (Pillar-2-Guidance, P2G) als Puffer für Stresssituationen (siehe auch Säule-I-plus-Ansatz). Ferner stehen der Aufsicht weitere Maßnahmen quantitativer und qualitativer Natur zur Verfügung. Hierzu zählen beispielsweise Frühinterventionsmaßnahmen wie eine Anhebung der Liquiditätsmindestanforderungen oder Beschränkungen der Fristentransformation, Auflagen bezüglich der Governance und der Kontrollverfahren des Instituts bis hin zu Eingriffen in dessen Geschäftsmodell und die Schließung ganzer Geschäftsfelder. Ebenso kann die Aufsicht die Durchführung von im Sanierungsplan festgelegten Maßnahmen anordnen. Der Schweregrad aufsichtlicher Maßnahmen hängt dabei entscheidend von der SREP-Gesamtbeurteilung des Instituts ab. Im Falle einer Einstufung als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ ist gemäß den Art. 32 ff. BRRD (siehe Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten) zu verfahren, wonach zunächst die zuständige Abwicklungsbehörde anzuhören ist. Gegebenenfalls kann sodann eine sofortige Abwicklung (siehe auch Einheitlicher Abwicklungsmechanismus, SRM) des Instituts angeordnet werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/aufsichtlicher-ueberpruefungs-und-bewertungsprozess-81557 node81557 aufsichtlicher Überprüfungs- und ... node58105 Fristentransformation node81557->node58105 node57346 Eigenmittel node81557->node57346 node81725 Pillar-2-Guidance node81557->node81725 node58106 Fristentransformationsbeitrag node58105->node58106 node55954 Bankbilanz node58105->node55954 node61939 Treasury node58105->node61939 node57551 Ergänzungskapital node81780 Gesamtkapitalquote node81780->node57346 node57346->node57551 node59192 Kernkapital node57346->node59192 node70477 Net Stable Funding ... node70477->node58105 node81832 Säule-I-plus-Ansatz node81832->node81557 node81729 Total SREP Capital ... node81832->node81729 node81726 Pillar-2-Requirements node81725->node81726 node70472 Kapitalerhaltungspuffer node81725->node70472 node81725->node59192 node81803 hartes Kernkapital node81725->node81803 node81730 Overall Capital Requirements node81730->node81729 node81729->node81557 node81726->node81557 node81726->node81729 node81726->node59192 node81726->node81803 node57330 Eigenkapital der Kreditinstitute node57330->node57346
    Mindmap aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/aufsichtlicher-ueberpruefungs-und-bewertungsprozess-81557 node81557 aufsichtlicher Überprüfungs- und ... node81725 Pillar-2-Guidance node81557->node81725 node81726 Pillar-2-Requirements node81557->node81726 node81729 Total SREP Capital ... node81557->node81729 node58105 Fristentransformation node81557->node58105 node57346 Eigenmittel node81557->node57346

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete

    Interne Verweise