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Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilität des ESZB vom 12.11.2018 - 12:18

Spitzenrefinanzierungsfazilität des ESZB

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    1. Charakterisierung: geldpolitisches Instrument des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) (Geldpolitik des ESZB), das die Geschäftspartner in Anspruch nehmen, um sich von den nationalen Zentralbanken Übernachtliquidität zu einem vorgegebenen Zinssatz gegen zentralbankfähige Sicherheiten zu beschaffen. Diese Kreditlinie ist zur Deckung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfs der Geschäftspartner bestimmt. Insofern entspricht dieses Instrument im Wesentlichen dem früheren Lombardkredit der Deutschen Bundesbank.

    Der Zinssatz dieser Fazilität bildet i.Allg. die Obergrenze des Tagesgeldsatzes, weil Nachfrager von Zentralbankliquidität am Geldmarkt keine höheren Zinsen zu akzeptieren brauchen. Für die Inanspruchnahme der Fazilität gelten im gesamten Euro-Währungsraum die gleichen Konditionen.

    2. Bedeutung: Die nationalen Zentralbanken (NZB) können Liquidität im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität des ESZB je nach Rechtsordnung entweder in Form von Pensionsgeschäften (d.h. das Eigentum an der Sicherheit wird auf den Gläubiger übertragen, während die Parteien gleichzeitig vereinbaren, das Geschäft durch eine Rückübertragung des Vermögenswertes auf den Schuldner am folgenden Geschäftstag umzukehren) oder im Wege der „Verpfändungslösung” (Sicherheitenpool), also per Beleihung bereitstellen (dabei wird ein durchsetzbares Sicherungsrecht eingeräumt, wobei die Sicherheiten unter der Annahme, dass der Schuldner seine Verpflichtung erfüllen wird, im Eigentum des Schuldners verbleiben). In diesem Falle dienen die Pfandpools auch für Innertageskonto-Überziehungen (Giroüberzugslombard).

    3. Vgl. auch ständige Fazilitäten des ESZB.

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