Sperrminorität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Stimmenanteil (Stimmrecht), der in einer Gesellschaft nötig ist, um Abstimmungsentscheidungen (z.B. in der Hauptversammlung [HV]) zu verhindern, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern. Eine Sperrminorität kann entstehen, wenn der erforderliche Kapitalanteil (i.d.R. 25 Prozent) in der Hand eines einzigen Gesellschafters liegt (z.B. als Aktienpaket), aber auch durch gleiches Abstimmungsverhalten mehrerer Gesellschafter, etwa mehrerer Minderheitsaktionäre.
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