Spediteur
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
natürliche Person oder juristische Person, die es gewerbsmäßig übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung einer anderen Person (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen bzw. die ggf. auch den Transport selbst durchführt (§§ 453 ff. HGB).
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