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Revision von Sparkassenobligation vom 07.11.2018 - 14:44

Sparkassenobligation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Instrument der langfristigen Fremdfinanzierung von Sparkassen.

    2. Rechtsnatur: Wertpapiere (gekorene Orderpapiere), die nicht börsenfähig sind.

    3. Laufzeit: i.d.R. vier bis zehn Jahre.

    4. Verzinsung und Zinszahlungen: fester Zinssatz aufgrund freier Vereinbarung zwischen Emittent und Käufer, jährliche Zinszahlung.

    5. Emittenten: einzelne Sparkassen oder mehrere Sparkassen, die eine Sammelobligation als Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB herausgeben. Mittel aus dem Verkauf der Papiere können mit Festlaufzeiten und Festzinssätzen im Kreditgeschäft vergeben werden. Obwohl keine Verpflichtung der Sparkasse zur vorzeitigen Rücknahme besteht, ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit ein Rückkauf der Papiere möglich.

    6. Käufer: in erster Linie Privatkunden, z.T. auch Firmenkunden. Es bestehen keine Erwerbsbeschränkungen für Gebietsfremde. Die Vorteile für die Käufer liegen im Festzinssatz für die gesamte Laufzeit sowie in den fehlenden Kosten bei Erwerb und Rückzahlung sowie für Verwahrung und Verwaltung durch die Emissionsinstitute. Den weiteren Vorteilen einer hohen Beleihbarkeit, des Fehlens eines Kursrisikos sowie des festen Rückzahlungstermins steht die i.d.R. fehlende Liquidierbarkeit (nicht börsenfähig) als Nachteil gegenüber. Sparkassenobligationen sind mündelsicher und deckungsstockfähig (Mündelsicherheit, Anlagegrundsätze für Versicherer).

    Vgl. auch Schuldverschreibung.

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