Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Solawechsel vom 14.11.2018 - 11:24

Solawechsel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Synonym: eigener Wechsel, enthält im Unterschied zum gezogenen Wechsel ein abstraktes Schuldversprechen, durch das sich der Aussteller gegenüber dem Wechselnehmer bzw. dem späteren Wechselinhaber zur Leistung verpflichtet (Art. 75 - 78 WG). Der Aussteller eines Sichtwechsels haftet in gleicher Weise wie der Akzeptant eines gezogenen Wechsels und ist damit der Hauptschuldner aus diesem Papier (Art. 78 I WG). I.Ü. finden auf den Sichtwechsel weithin die für den gezogenen Wechsel geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung (Art. 77 WG). Regelfall im Wirtschaftsleben ist der gezogene Wechsel (Tratte).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com