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Revision von Skontroführer-Monatsausweisverordnung (SkontroMonAwV) vom 02.04.2020 - 13:29

Skontroführer-Monatsausweisverordnung (SkontroMonAwV)

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    Skontroführer-Monatsausweisverordnung (SkontroMonAwV) ist die Kurzbezeichnung für die Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen durch Skontroführer nach dem Gesetz über das Kreditwesen vom 31.5.1999 (BGBl. I S. 1086). Die SkontroMonAwV war eine Rechtsverordnung des früheren Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) (jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]) über besondere Monatsausweise, die von Skontroführern einzureichen waren und aus einem monatlichen Vermögensstatus sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (bezogen auf den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahrs) bestanden. Die Skontroführer-Monatsausweisverordnung trat am 1.1.2014 außer Kraft und wurde durch die Finanzinformationenverordnung (FinaV), die später in Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung - FinaRisikoV) umbenannt wurde, ersetzt.

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