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Revision von Short List vom 01.04.2020 - 15:19

Short List

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. i.w.S. eine engere Auswahl, die durch Kürzen/Verengen einer ersten Gesamtauswahl entstanden ist.

    2. i.e.S. besonders im Kontext von Mergers & Acquisitions gebräuchlich, wobei unterschiedliche Begriffsverständnisse von „short“ und damit auch der entsprechend bezeichneten Liste existieren.

    a) Kurzliste: Nach bestimmten Auswahlkriterien reduzierte Aufstellung der Akteure, die für eine bestimmte Rolle im Rahmen einer M&A-Transaktion noch in Frage kommen (insbes. engere Auswahl potenzieller Akquisiteure).

    b) Verkäuferliste: Aufstellung potenzieller Verkäufer im Rahmen der Suche nach passenden Transaktionspartnern. Die Short List ist dann nicht die reduzierte Version, sondern das Pendant zu einer Long List, welche die erste Gesamtauswahl potenzieller Ankäufer enthält. Eine solche Verkäuferliste umfasst unter dem Namen des Verkäufers das jeweilige Target mitsamt dessen quantitativen und qualitativen Charakteristika, den Präferenzen von Käufer und Verkäufer sowie einem Indikator für die Verkaufswahrscheinlichkeit. Sie bildet damit den Ausgangspunkt eines
    strukturierten Akquisitionsprozesses, auf dessen Basis die Ansprache potenzieller Targets mittels ersten Übernahmeindikationen erfolgt. Die Erstellung einer solchen Short List ist eine der ersten Aufgaben eines M&A-Advisor (Sell Side) in Kooperation mit dem Akquisiteur, der den M&A-Advisor mit der Suche nach passenden Targets beauftragt bzw. mandatiert hat.

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