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Revision von Service vom 17.10.2018 - 14:43

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Service-Begriff bezeichnet zunächst mit der Dienstleistung einer Bank eine immaterielle Leistung, die nicht auf Lager produzierbar ist und ein enges Zusammenwirken zwischen Kunden und Leistungserbringern erfordert. Bankfachliche Services orientieren sich am Geschäfts- und Prozessmodell einer Bank (z.B. Vertriebsbank, Produktbank, Transaktionsbank) und umfassen Dienstleistungen wie das Management von Gattungs- bzw. Valorendaten ebenso wie die vollständige Auslagerung (Outsourcing) des Backoffice im Sinne eines Business Process Outsourcings (BPO), z.B. die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, bis hin zur regulatorienkonformen Archivierung von Kontobewegungen. Aus informationstechnischer Sicht hat sich der Service-Begriff zudem für die Bezeichnung von Softwaremodulen etabliert, die eine definierte, gekapselte Funktionalität besitzen und über standardisierte Schnittstellen wiederholt nutzbar sind. Die Verbindung dieser technischen Services mit den fachlichen Services ist Bestandteil serviceorientierter Architekturen (SOA).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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