sensible Zahlungsdaten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Daten, einschließlich personalisierter Sicherheitsmerkmale, die für betrügerische Handlungen verwendet werden können (§ 1 XXVI 1 ZAG), u.a. Kontodaten, Kreditkarten- und Zahlungskarten-Nummern sowie sonstige Autorisierungsdaten). Da es im Rahmen des ZAG nicht darum geht, alle personenbezogene Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 1, 9 I DSGVO zu erfassen, sondern sich die Sensibilität von Daten alleine über ihre Bedeutung für betrügerische Zahlungstransaktionen durch Dritte definiert, stellen der Name des Kontoinhabers sowie dessen Kontonummer für die Tätigkeit von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern (Kontoinformationsdienst) gerade keine sensiblen Zahlungsdaten dar (§ 1 XXVI 2 ZAG).
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Interne Verweise
Anscheinsbeweis Co-Badging Cut-Off-Zeitpunkt E-Geld-Agent E-Geld-Institut Finanztransfergeschäft Geschäftstag Kontoinformationsdienst Kundenkennung Regulatory Technical Standards (RTS) Wertstellungsdatum Zahlungsauslösedienst Zahlungsbetrag Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungsdienstleister Zahlungsinstitut i.S. des ZAG Zahlungsinstrument Zahlungskonto i.S. des ZAG Zahlungsvorgang Überweisung
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