Selbstfinanzierung der Kreditinstitute
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interne Finanzierung in Form offener und stiller Selbstfinanzierung. Bei offener Selbstfinanzierung werden die Rücklagen (oder das Geschäftskapital von Privatbankiers) aus erwirtschafteten und nicht ausgeschütteten Gewinnen erhöht (Gewinnthesaurierung). Damit wird das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital erhöht. Bei stiller Selbstfinanzierung werden stille Reserven gebildet, d.h. das bilanziell nicht ausgewiesene Eigenkapital wird verstärkt. Rechtsgrundlagen sind die Vorschriften der §§ 340a – 340f HGB über Vorsorgereserven. Trotz der für Aktienbanken bestehenden Möglichkeiten zur Beteiligungsfinanzierung nutzen auch diese Institute den Weg, durch offene Selbstfinanzierung Eigenkapital zu bilden. Ihre Abhängigkeit vom Kapitalmarkt setzt eine vorsichtige Gewinnausschüttungspolitik sowie eine stetig betriebene Verstärkung des Eigenkapitals im Wege der Rücklagenbildung voraus. Außerdem braucht für Eigenkapital in Form von Rücklagen keine Dividende aufgebracht zu werden. Ein weiterer Grund ist die durch das AktG vorgeschriebene Bildung einer gesetzlichen Rücklage. Inwieweit ein Kreditinstitut offene Selbstfinanzierung betreibt, hängt neben verschiedenen Überlegungen (Gewinnausschüttungspolitik, Eigenkapitalverstärkung usw.) auch von der steuerlichen Belastung der einbehaltenen Gewinne ab, wobei in erster Linie die Körperschaftsteuer bzw. die Einkommensteuer sowie die Gewerbeertragsteuer (Gewerbesteuer) von Bedeutung sind.
Vgl. auch Selbstfinanzierung.