Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Schuldversprechen vom 12.11.2018 - 19:05

Schuldversprechen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    einseitig verpflichtender Vertrag, der zur Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB) bedarf und in dem ein Schuldner einem Gläubiger gegenüber regelmäßig eine Leistung als selbständige bzw. abstrakte, vom zugrunde liegenden Rechtsgeschäft unabhängige Verpflichtung übernimmt (§ 780 BGB), z.B. Bestätigung eines Akkreditivs durch eine Bank. Das Schuldversprechen ist zwar grundsätzlich rechtswirksam, wenn kein (wirksamer) Rechtsgrund vorhanden ist, eine hierauf erbrachte Leistung kann jedoch als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangt werden (§ 812 II BGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com