Schuldnerverzeichnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliches jedermann zugängliches Register über vermögenslose Schuldner, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können. Das Schuldnerverzeichnis wird von allen Bundesländern gemeinsam online geführt (gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder). Die Eintragung in dieses Verzeichnis erfolgt auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts insbesondere nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner (zum Inhalt des Schuldnerverzeichnis. § 882b ZPO).
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