Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Scheckvertrag vom 02.11.2018 - 15:35

Scheckvertrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag, der das Kreditinstitut verpflichtet, die vom Kontoinhaber ordnungsgemäß ausgestellten und auf ein Konto (Bankkonto) mit ausreichender Deckung gezogenen Schecks einzulösen. Der Scheckvertrag verpflichtet gleichermaßen den Kontoinhaber, die Scheckbedingungen einzuhalten, insbesondere für Deckung auf dem Konto zu sorgen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com