Scheckkartengarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die außerscheckmässige Verpflichtung des bezogenen Kreditinstituts zur Einlösung von eurocheques (ec) gegenüber dem Schecknehmer in Form einer Garantie, sofern die Garantievoraussetzungen erfüllt waren. Seit 1.1.2002 besteht in Deutschland die Scheckkartengarantie nicht mehr. Damit erhielt der Schecknehmer im Gegensatz zum normalen Scheck einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber der bezogenen Bank.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
eingehend
Scheckkartengarantie
ausgehend