Scheckkarte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anfang 1968 vom deutschen Kreditgewerbe eingeführte Legitimationskarte, um den Scheck als Zahlungsmittel gebräuchlicher und allgemein verwendbar zu machen. Durch sie sollte die Scheckzahlung gegenüber unbekannten Schecknehmern bei Einkäufen und auf Reisen gefördert werden. Die Scheckkarte wurde vom Kontoinhaber bei der Scheckbegebung mit dem Scheck dem Schecknehmer vorgelegt. Scheckkarte war die bis zur Einstellung des garantierten eurocheque Ende 2001 häufig genutzte Bezeichnung für die Bankkartenkarte bzw. ec-Karte.
Vgl. auch Scheckkartengarantie, eurocheque-Karte.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
eingehend
Scheckkarte
ausgehend