Scheckbestätigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. einfache Scheckbestätigung: Mitteilung des bezogenen Instituts auf entsprechende Anfrage des Scheckinhabers, dass der Scheck gedeckt ist (Scheckauskunft).
2. qualifizierte Scheckbestätigung: scheckrechtliche Verpflichtung des bezogenen Instituts, welche gesetzlich nur bei der Deutschen Bundesbank erlaubt ist (bestätigter Bundesbank-Scheck).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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