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Revision von Schachtelbeteiligung vom 01.04.2020 - 14:28

Schachtelbeteiligung

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    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die über bloßen Streubesitz hinausgeht und eine bestimmte Quote (i.d.R. ab zehn Prozent) erreicht. Schachtelbeteiligungen von zehn Prozent oder 25 Prozent lösen national oder international unter bestimmten Bedingungen steuerliche Begünstigungen (sog. Schachtelprivilegien bzw. internationale Schachtelprivilegien) aus. Allerdings kann das Überschreiten bestimmter Beteiligungsquoten auch nachteilig sein, z.B. für die Anwendung der Zinsschranke (Gesellschafterfremdfinanzierung), die Versagung der Abgeltungsteuer (§ 32d II Nr. 1 EStG) oder für das Greifen bestimmter Korrekturnormen / Missbrauchsverhinderungsvorschriften nach dem Außensteuergesetz. Nach § 138 II Nr. 3 AO ist der Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung von mindestens zehn Prozent oder einer mittelbaren Beteiligung von mindestens 25 Prozent an einer ausländischen Kapitalgesellschaft o.Ä. dem Finanzamt anzuzeigen.

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