Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Scalping vom 01.04.2020 - 14:27

Scalping

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ermunterung von Anlegern zum Kauf bestimmter Wertpapiere, mit denen sich eine sich als Börsenexperte gerierende Person zuvor selbst eingedeckt hat, um diese anschließend wieder gewinnbringend zu veräußern. Ob ein solcher Erwerb von Wertpapieren i.S.d. §§ 14 Marktmissbrauchsverordnung (MAR, VO [EU] Nr. 596/2014 v. 14.4.2014, zuletzt geändert durch VO [EU] Nr. 2016/1033, ABl. L 175, 1) i.V.m. § 119 WpHG als verbotenes Insidergeschäft (Insider) strafbar ist, ist umstritten. Eine Strafbarkeit kann sich auch aus § 49 BörsG ergeben, wonach Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe jeder natürlichen Person droht, die "entgegen § 26 I BörsG andere zu Börsenspekulationsgeschäften oder zu einer Beteiligung an einem solchen Geschäft verleitet".

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com