satzungsmäßige Rücklage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rücklage, deren Bildung durch Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung der Gesellschaft festgelegt ist, als Teil des Eigenkapitals ebenso wie die gesetzliche Rücklage Teil der Gewinnrücklagen (vgl. § 266 III HGB).
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