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Revision von Sanierungsvermerk vom 12.11.2018 - 19:02

Sanierungsvermerk

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    Zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kann eine Gemeinde ein Sanierungsgebiet festlegen, §§ 136 ff. BauGB. In einem solchen Gebiet bedürfen ggf. bauliche Maßnahmen bzw. Grundstücksgeschäfte der Genehmigung der Gemeinde. Diesbezüglich wird im Grundbuch ein Sanierungsvermerk eingetragen (§ 143 II 2 BauGB).

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