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Revision von Rückversicherungsunternehmen vom 02.04.2020 - 17:44

Rückversicherungsunternehmen

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    1. Begriff: Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherungsunternehmen. Sie wird betrieben entweder durch Versicherer, die neben der Erstversicherung auch die Rückversicherung betreiben, oder durch Versicherer, die ausschließlich dieses Geschäft betreiben (professionelle Rückversicherer). Im Rahmen eines Rückversicherungsvertrages übernimmt ein Rückversicherer (= Zedent) gegen Prämie Risiken von einem Erstversicherer oder einem anderen Rückversicherer (= Zessionär). Rückversicherung setzt Risikotransfer voraus; andernfalls liegt keine Rückversicherung vor (vgl. dazu aber die besondere Rückversicherungs-Unterart der Finanzrückversicherung, § 167 VAG).

    2. Aufsicht: Professionelle Rückversicherer unterlagen in Deutschland lange Zeit überhaupt keiner direkten Aufsicht, da ihre Versicherungsnehmer fachkundige Erstversicherer sind, die hinsichtlich der Leistungsfähigkeit ihres Versicherungsgebers keines staatlichen Schutzes bedürfen (Ausnahme: Rückversicherer in der Form des VVaG.). Seit den 1990er-Jahren wurde dieses Prinzip schrittweise aufgeweicht und zunächst eine eingeschränkte unmittelbare Aufsicht etabliert, ab 2004 wurden auch professionelle Rückversicherer den Erstversicherern im Wesentlichen gleichgestellt. Daneben wird ein Rückversicherer indirekt durch die Aufsicht über die Erstversicherer überwacht.

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