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Revision von Rohergebnis vom 07.11.2018 - 11:51

Rohergebnis

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    Rohgewinn; vornehmlich im Handel verwendete betriebswirtschaftliche Größe, die aus der Gegenüberstellung von Warenumsatz und Wareneinsatz resultiert und der Deckung der Handelskosten des Händlers dient.
    Nach § 276 HGB dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Größenklassen der Kapitalgesellschaften) in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens die Positionen Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge minus Materialaufwand zum Rohergebnis zusammenfassen. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens umfasst das Rohergebnis die Positionen Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge minus Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen.

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