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Revision von Risikovorsorge vom 07.11.2018 - 11:51

Risikovorsorge

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. I.w.S. Bezeichnung für Maßnahmen der (passiven) Risikosteuerung, die der (kalkulatorischen/billanziellen) Vorwegnahme möglicher Risikoeintritte (durch Risikoprämien bzw. Wertkorrekturen) dienen.

    2. I.e.S. (bank-)bilanziell benutzt für den Prozess bzw. das Ergebnis der Bildung von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgereserven für Ausfallrisiken der Kreditinstitute. Nach IAS/IFRS ist eine stille Bildung von Vorsorgereserven nicht zulässig.

    3. In der (internen) Erfolgsrechnung Bezeichnung für einen Posten im Rahmen der Berechnung des Betriebsergebnisses, der sich als Saldo aus Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Wertpapiere der Liquiditätsreserve, Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (z.B. des außerbilanziellen Bereichs), Bildung von Vorsorgereserven, Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und Wertpapieren der Liquiditätsreserve, Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve, Erträgen aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen und der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft sowie aus Erträgen aus Auflösungen von Vorsorgereserven errechnet.

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