Risikobericht
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Im Rahmen des Lageberichts erfolgende Darstellung eingegangener Risiken und ergriffener Steuerungsmaßnahmen, ergänzt um eine entsprechende Prognose. Gegenstand des Risikoberichts sind Informationen, die sowohl die Tätigkeit an sich als auch das Umfeld der Tätigkeit von Kreditinstituten beschreiben. Soll gewährleisten, dass der Aufsichtsrat sowie die Stakeholder entscheidungsrelevante Informationen zu den eingegangenen Risiken erhalten. Standardisierte Risikoberichte enthalten qualitative und quantitative Angaben zu den wesentlichen Risiken einer Bank (Adressenausfall-, Markt-, Liquiditäts- und sonstige Risiken). Ein Kreditinstitut unterliegt periodischen Berichtspflichten, daher ist der Risikobericht mindestens vierteljährlich in angemessener Weise schriftlich zu erstellen (MaRisk AT 4.3.2). Einzelheiten zur Risikoberichterstattung werden außerdem in den MaRisk BT 3 Allgemeine Anforderungen an die Risikoberichterstattung dargestellt.