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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Deutscher Rentenindex; seit 1991 veröffentlichter Index, der die Bewertung eines repräsentativen Ausschnitts des deutschen Rentenmarktes wiedergibt. Der Index der Deutschen Börse wird anhand von 30 idealtypischen Anleihen (Schuldverschreibungen) einmal täglich auf Basis der Kassakurse an der Frankfurter Wertpapierbörse berechnet. Hierbei werden zunächst Anleihen mit einer ganzzahligen Laufzeit von einem bis zehn Jahren und je drei Kupon-Typen (6; 7,5 und 9 Prozent) berücksichtigt. Jede der 30 Anleihen wird anschließend mit ihrem Marktanteil gewichtet, der sich nach der Anzahl der Emissionen in jeder der 30 Laufzeit-/Kupon-Klassen in den letzten 25 Jahren bemisst. Die Gewichtung wird jährlich überprüft.
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