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Revision von Regionalmeldung vom 14.11.2018 - 11:54

Regionalmeldung

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    Im Rahmen der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA-Meldungen) für monetäre Finanzinstitute mit Zweigstellen in mehreren Bundesländern angeordnete vierteljährliche Meldung mit Teilangaben für die in den einzelnen Bundesländern gelegenen Zweigstellen. Hierbei sind die Regionalmeldungen mit der Gesamtmeldung, die zum Stichtag am Quartalsende erstattet wird, abzugeben. Angaben für im gleichen Bundesland gelegene Zweigstellen sind dabei in einer Meldung zusammenzufassen. Von der Einreichung von Regionalmeldungen freigestellt sind Institute, deren Zweigstellen am 31.12. des vorhergehenden Jahres in keinem anderen Bundesland als dem des Sitzes des Instituts einen Gesamtbetrag ihrer „Forderungen“, „Wechselkredite“ und „Treuhandkredite“ oder einen Gesamtbetrag ihrer „Verbindlichkeiten“ und Treuhandkredite (jeweils i.S. der Rechnungslegungsverordnung) in Höhe von 50 Mio. Euro erreicht haben.

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