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Revision von refinanzierungsfähige Sicherheiten vom 13.11.2018 - 19:10

refinanzierungsfähige Sicherheiten

Definition: Was ist "refinanzierungsfähige Sicherheiten"?

im Einheitlichen Sicherheitenverzeichnis der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammengefasste Palette von marktfähigen und nicht marktfähigen Sicherheiten, die der ausreichenden Besicherung aller vom Eurosystem vergebenen (Offenmarkt-)Kredite dienen.

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    1. Charakterisierung: Aus dem Kreis von Sicherheiten, die im Rahmen des Einsatzes von Offenmarktinstrumenten des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) in Betracht kommen, wurden bis Ende 2006 zwei Gruppen von refinanzierungsfähigen Sicherheiten unterschieden:
    a) Kategorie-1-Sicherheiten (K1), die ausschließlich marktfähige Schuldtitel umfassen, die den von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegten einheitlichen und in der gesamten Währungsunion geltenden Zulassungskriterien entsprechen (ESZB-Schuldverschreibungen und sonstige marktfähige Schuldtitel mit Ausnahme von „hybriden” Sicherheiten).
    b) Kategorie-2-Sicherheiten (K2), die weitere marktfähige Sicherheiten (marktfähige Schuldtitel) und nicht marktfähige Schuldtitel (einschließlich an einem Geregelten Markt gehandelte Aktien) betreffen, die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind. Über deren Notenbankfähigkeit entschieden die nationalen Zentralbanken (NZB) im ESZB auf der Basis von EZB-Mindeststandards.

    Seit 2007 werden die Kategorie-1-Sicherheiten komplett und maßgebliche Kategorie-2-Sicherheiten in erweiterter definitorischer Abgrenzung zu einem einheitlichen Sicherheitenrahmen, dem sog. Einheitlichen Sicherheitenverzeichnis (ESZB, Einheitliches Sicherheitenverzeichnis) verschmolzen. In Bezug auf Qualität und Eignung hinsichtlich einzelner Kreditoperationen existieren zwischen marktfähigen und nicht marktfähigen Sicherheiten in der Regel keinerlei Unterschiede. Daher sind beide Arten von Sicherheiten über das Korrespondenz-Zentralbankmodell (CCBM) und – im Fall von marktfähigen Sicherheiten – über zugelassene Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen im Eurosystem grenzüberschreitend nutzbar. Das Eurosystem behält sich jedoch vor, einzelne Sicherheiten jederzeit zur Besicherung von Kreditgeschäften auszuschließen.

    2. Zur Risikokontrolle kommen unterschiedliche Sicherheitsmargen, die von der Laufzeit der Refinanzierungsgeschäfte des ESZB abhängig sind, und u.U. auch besondere Bewertungsabschläge (in Abhängigkeit von der Restlaufzeit der Sicherheiten und ihrer Marktgängigkeit) zur Anwendung. Letztere betreffen ggf. die mit bestimmten Sicherheiten verbundenen besonderen Risiken (Aktienkurs-, Währungsrisiko). Die Höhe der Margen hängt davon ab, ob die Sicherheit für Innertagesüberziehungen und Übernachtkredite, also kurzfristige Refinanzierungen, oder ob sie für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte genutzt werden.

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