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Referenzzinssatz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Repräsentativer Geldmarktzinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit gilt und auf eine bestimmte Währung lautet. Er dient als Grundlage für die Berechnung anderer Zinssätze. In der Europäischen Union (EU) ist der EURIBOR der wichtigste Referenzzinssatz. So kann bspw. bei einem variabel verzinslichen Kredit vereinbart werden, dass vom Schuldner ein bestimmter Aufschlag über den EURIBOR an den Gläubiger zu zahlen ist. Der Kreditzins wird dann alle 3 bis 6 Monate entsprechend der EURIBOR-Entwicklung angepasst. Der Referenzzinssatz kommt typischerweise bei variabel verzinslichen Anleihen (Floating Rate Note), bei Euro Commercial Paper Programs oder Eurokrediten zur Anwendung.
    Neben dem EURIBOR sind wichtige Referenzzinssätze der LIBOR und die Prime Rate englischer und US-amerikanischer Kreditinstitute sowie andere Zinssätze des Interbankenhandels.

    Vgl. auch Benchmarks Regulation.
     

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