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Revision von Referenzwährung vom 08.11.2018 - 19:38

Referenzwährung

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    Bezugs- oder Vergleichswährung. (1) Währung, der außerhalb des eigenen und hinsichtlich eines fremden Währungsgebietes Funktionen zukommen, welche die dort geltende Währung (teilweise) eingebüßt hat. (2) Währung, die in einem Vertrag als Bezugsgröße dient. (3) Währung, in der die Wertentwicklung eines Tauschgegenstandes (z.B. Aktienfonds) gemessen wird.

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