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Revision von Reeder vom 16.11.2018 - 11:51

Reeder

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    Eigentümer eines zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Schiffes (§ 484 HGB). Reeder kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein; er ist regelmäßig Kaufmann (§§ 1 ff. HGB).

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