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Revision von Reeder vom 30.07.2012 - 18:32

Reeder

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    Eigentümer eines zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes (§ 484 HGB). Reeder kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Der Reeder ist regelmäßig Kaufmann (§§ 1 ff. HGB).

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