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Revision von Rechtsbehelf vom 16.11.2018 - 15:59

Rechtsbehelf

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    meist, aber nicht notwendig förmliches Mittel einer Person, um eine hoheitliche Entscheidung von einer übergeordneten Stelle oder einem Gericht überprüfen zu lassen (Bsp. steuerliche Rechtsbehelfsverfahren).

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