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Revision von Put-Recht vom 01.04.2020 - 16:38

Put-Recht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Option, die das Recht des Anlegers einer Anleihe mit Gläubigerkündigungsrecht (Putable-Anleihe) oder eines Festsatzempfängers eines Swap (Putable Swap) verbrieft, vor Fälligkeit des Kontrakts zu kündigen.

    Gegensatz: Call-Recht.

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