Prozessbürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zeitlich unbegrenzte Bürgschaft; heutzutage typische Form der Sicherheitsleistung, sofern der Gläubiger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben will. Prozessbürgschaften können auch umgekehrt von Schuldnern zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil hergegeben werden.
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