Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Prolongation vom 15.11.2018 - 14:40

Prolongation

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Prolongation eines Kredits: Verlängerung der Befristung einer Kreditlinie. Diese erfolgt bei kurzfristigen Krediten (z.B. Kontokorrent- oder Diskontkredit) automatisch seitens der Bank oder aufgrund eines Antrags seitens des Kreditnehmers. Übliche Klausel: „Wir verlängern den Kredit bis auf Weiteres, zunächst bis zum ...“.

    2. Prolongation eines Wechsels: Die Verlängerung erfolgt durch Akzeptierung eines neuen vom Aussteller oder letzten Inhaber ausgestellten Wechsels seitens des Wechselschuldners (Prolongationswechsel) gegen Rückgabe des fälligen Wechsels. Anstatt des untergegangenen Handelswechsels wird damit ein Finanzwechsel in Umlauf gebracht. Dabei wird die Wechselsumme ggf. um die Diskontspesen erhöht oder um einen Teilbetrag (Teilprolongation) ermäßigt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com