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Revision von Projektfinanzierung vom 24.10.2018 - 13:40

Projektfinanzierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    spezielle Form der Finanzierung für großvolumige Investitionsvorhaben (Projekte), bei der die Rückzahlung der aufgenommenen Finanzierungsmittel allein aus den zukünftig zu erwirtschaftenden Erträgen (Cashflow) erfolgen soll. Finanziert werden auf diese Weise vor allem nationale und internationale Großprojekte wie Kraftwerke, Infrastrukturvorhaben, chemische Anlagen, Staudämme, Raffinerien oder Pipelines, bei denen verschiedene Projektbeteiligte gemeinsam das Investitionsvorhaben verwirklichen. Projektfinanzierungen werden dann eingesetzt, wenn klassische Unternehmensfinanzierungen nicht möglich sind (z.B. aufgrund schwieriger ökonomischer oder politischer Bedingungen, geringer Mittel oder Budgets der Projektinteressenten, der bilanziellen Situation der Projektträger). Zur Verwirklichung der Projekte wird üblicherweise eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Projektgesellschaft gegründet (SPC – Special Purpose Company) und die Geschäftsführung einer Betreibergesellschaft übertragen. Das Eigenkapital dieser Gesellschaft wird von sog. Sponsoren bereitgestellt (meist institutionelle Investoren); Fremdmittel werden von der Projektgesellschaft selbst aufgenommen.

    Typische Merkmale einer Projektfinanzierung sind:

    1. Cashflow related Lending: Sämtliche Verpflichtungen (Betriebskosten, Zinsen und Tilgung) der Projektgesellschaft werden ausschließlich aus dem zukünftigen Free Cashflow erfüllt (Differenz aus den ein- und ausgehenden Zahlungsströmen unter Berücksichtigung von Ersatzinvestitionen). Die Kreditvergabe basiert damit vornehmlich auf dem Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts. Mangels dinglicher Sicherheiten werden den Kreditgebern (Lenders) spezielle Rechte eingeräumt, wie z.B. Eintrittsrechte in Verträge, Mitwirkungsrechte in der Geschäftsführung und Überwachung der Leistungen der Projektgesellschaft.

    2. Off-Balance-Sheet-Finanzierung: Da die Projektträger (Sponsoren) i.d.R. nicht zur Bilanzkonsolidierung verpflichtet sind, sind Projektfinanzierungen aus ihrer Sicht bilanzneutral; aufgenommene Kredite werden nur bei der Projektgesellschaft selbst bilanziert und verschlechtern damit nicht ihre Finanzkennzahlen bzw. Bonität. Die Haftung der Sponsoren bezieht sich auf die Kapitaleinlage und die dem Projekt zugehörigen Vermögensgegenstände (non recourse). Meistens werden jedoch zusätzliche betraglich begrenzte Verpflichtungen übernommen (limited recourse). Darüber hinaus erfolgt kein Rückgriff auf das Vermögen des Sponsors.

    3. Risk Sharing: Die Risiken des Projekts werden auf die verschiedenen Projektbeteiligten verteilt (Sponsoren, Lieferanten, Betreiber, Abnehmer, Kreditgeber, Projektgesellschaft, Versicherungen). Für Exportlieferungen und grenzüberschreitende Leistungen werden zur Riskoabsicherung häufig Exportkredit- und Investitionsversicherungen abgeschlossen. Je nachdem gibt es auch Garantien des Staates oder von supranationalen Organisationen (z.B. Weltbankgruppe, Europäische Investitionsbank).

    Je nach Haftung unterscheidet man (aus Sicht der Sponsoren) die Formen: (1) Non Recourse Financing, d.h., der Umfang der Haftung beschränkt sich auf die Eigenkapitaleinlage; (2) Limited Recourse Financing, d.h., die Haftung ist hier zwar umfangreicher, jedoch betragsmäßig und zeitlich beschränkt, und (3) Full Recourse Financing, d.h., die Haftung erfolgt mit dem gesamten Vermögen.
    Wegen des hohen Kapitalbedarfs erfolgt die Kreditvergabe zumeist über Bankenkonsortien unter Leitung eines Arrangeurs. Die Finanzierung wird langfristig (15 Jahre und länger) abgestimmt auf die zu erwartenden Zahlungsströme. Dabei werden die erwirtschafteten Überschüsse zunächst für die Aufrechterhaltung des Projekts verwendet; anschließend erfolgen die Zins- und Tilgungsleistungen an die Kreditgeber und zuletzt die Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber (Wasserfallprinzip). Es werden hauptsächlich Bankkredite vergeben; dazu kommen Emissionen von Schuldverschreibungen und Mittel aus staatlichen, europäischen und internationalen Finanzierungsprogrammen. Zur finanziellen Entlastung öffentlicher Haushalte besteht bei öffentlichen Projekten die Möglichkeit, private Unternehmen zu beteiligen (Public Private Partnerships – PPP).
     
     
     

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