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Preisfaktoren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Preisfaktoren setzen die lieferbaren Anleihen bei Zinsfutures (z.B. Euro-Bobl-Future, Euro-Bund-Future) in das Verhältnis zur fiktiven Anleihe des Futures. Mithilfe des Preisfaktors wird jede mögliche lieferbare Anleihe (Basket-Delivery) in der Weise gleichwertig gemacht, als ob sie zur Fälligkeit des Futures die gleiche ISMA-Rendite erzielen würde wie die fiktive Anleihe. Preisfaktoren werden zur Ermittlung des Fair Value, der Sensitivitätskennzahlen des Future und schließlich des Hedge Ratio von Futures benötigt.

    2. Ermittlung:
    a) Preisfaktoren für Bund-Futures: Der Preisfaktor stellt den Börsenkurs einer Anleihe für einen Euro Nennwert dar, wenn die ISMA-Rendite am Valuta-Tag (10. Tag des Liefermonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der nächste danach liegende Börsentag) des Future sechs Prozent betragen würde. Er gibt damit den Preis eines Kassainstruments wieder, durch den dieses die Rendite aufweist, die derjenigen des Future, der mit sechs Prozent standardisiert ist, äquivalent ist.
    b) Preisfaktoren für die lieferbaren Anleihen des Bund-Future:
    Schritt 1: Festlegung des Valuta-Tags.
    Schritt 2: Berechnung des Kurses (Clean-Price), zu dem die lieferbare Anleihe am Valuta-Tag eine ISMA-Rendite von sechs Prozent erwirtschaftet.
    Schritt 3: Das Ergebnis aus Schritt zwei wird durch 100 dividiert. Preisfaktoren für Bundesanleihen werden auf sechs Nachkommastellen berechnet.
    c) Eigenschaften:
    I. Jede lieferbare Anleihe hat einen eigenen Preisfaktor, der sich von den Preisfaktoren der anderen lieferbaren Anleihen unterscheidet, da die lieferbaren Anleihen unterschiedliche Restlaufzeiten und Nominalzinsen haben.
    II. Für jede Kontraktfälligkeit existieren eigene Preisfaktoren, die während der gesamten Laufzeit des Kontraktes konstant bleiben.
    III. Preisfaktoren werden benötigt, um den Betrag zu ermitteln, den die Short-Position (Long-Position) des Future erhält (bezahlt), wenn sie eine Anleihe bei Fälligkeit in den Kontrakt liefert (erhält).
    IV. Bei lieferbaren Anleihen, die einen Nominalzins von kleiner als sechs Prozent haben, ist der Preisfaktor auch kleiner als eins. Ist der Nominalzins dagegen größer als sechs Prozent, ist der Preisfaktor auch größer als eins.
    V. Der Preisfaktor spiegelt das Wertverhältnis einer lieferbaren Anleihe zur synthetischen sechsprozentigen Anleihe (synthetisches Papier) mit einer Laufzeit von zehn Jahren wider.

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