Prämiensparen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I.w.S. Spareinlage mit der Möglichkeit eines Zinszuschlags, bes. bei Erreichen bestimmter Sparziele. Konkrete Ausprägungsformen:
1. Sparvertrag in Kombination mit einer Lotterie.
2. von 1982-1986 staatlich gefördertes Kontensparen zur Bildung von Geldvermögen. Auf der Grundlage des Prämienspargesetzes 1982 gewährte der Staat auf einmalige Einzahlungen auf „allg. Sparverträge“ oder auf regelmäßig erbrachte Sparleistungen „Ratensparverträge“ unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen und bei Einhaltung einer vorgeschriebenen Anlagedauer im Rahmen bestimmter Höchstsätze Prämien (prämienbegünstigtes Sparen).
Vgl. auch Gewinnsparen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankschuldverschreibung
Cum-cum-Geschäfte
Cum-ex-Geschäfte
Einlagen
Einlagengeschäft
Geldmarkt
Giralgeld
Kündigungssperrfrist
Liquiditätsmanagement
Masterfonds
Sichteinlage
Sichtguthaben
Sparbrief
Sparkonto
Sparurkunde, Verlust
Termineinlage
Versicherungssparen
Vorschusszinsen
schädliche Verwendung
vermögenswirksames Sparen
eingehend
Prämiensparen
ausgehend