Postlaufkredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kurzfristiger Kredit, der zwischen Kreditinstituten zur finanziellen Überbrückung von Postlaufzeiten vereinbart wird. Postlaufkredite sind überwiegend im internationalen Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten üblich. Die kreditnehmende Bank deckt den Kredit ab, sobald sie von der kreditgebenden Bank eine briefliche oder telegraphische Mitteilung über die Ausführung von Zahlungen, z.B. aufgrund von Akkreditiven, erhalten hat. Sofern eine bestimmte Frist (i.d.R. 15 Tage) von vornherein zwischen Banken vereinbart wurde, bestimmt die Länge des Postlaufs die Laufzeit des Kredits.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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