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Revision von POS-Banking vom 01.04.2020 - 16:20

POS-Banking

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: bargeldloses Bezahlen an elektronischen Ladenkassen mittels Zahlungskarten (z.B. girocard-Karten, Kundenkarte von Kreditinstituten, Kreditkarte, GeldKarte), die auf Basis von Magnetstreifen- und/oder Chiptechnologie (Chipkarte) oder NFC (Near Field Communication) gestaltet sind. POS-Banking umfasst den Zahlungsvorgang des Zahlungspflichtigen an der Kasse des Verkäufers bzw. des Leistenden (Händler), den Autorisierungsvorgang und das Inkasso durch den Zahlungsempfänger. POS-Banking wird auch als „Elektronisches Zahlen an der Ladenkasse” bezeichnet (Electronic cash). In Abhängigkeit von der verwendeten Karte unterscheiden sich Zahlungsvorgang, Autorisierung und Inkasso.

    2. Zahlungsvorgang an der Kasse (POS-Terminal):
    a) Wird die girocard-Karte oder eine Kundenkarte eines Kreditinstituts verwendet, so muss sich der Karteninhaber durch Eingabe seiner persönlichen Geheimnummer (PIN) an dem POS-Terminal oder PIN-Pad legitimieren und den Zahlungsbetrag bestätigen. Es erfolgt eine Online-Autorisierung über die Autorisierungszentralen der Kreditwirtschaft.
    b) Wird eine Kreditkarte zum Bezahlen verwendet, so wird der Zahlungsvorgang von den Autorisierungsstellen der Kreditkarten-Emittenten überprüft. Die Legitimierung des Karteninhabers erfolgt dabei durch seine eigenhändige Unterschrift auf dem Leistungsbeleg.
    c) Bei Einsatz der GeldKarte erfolgt keine Legitimierung, da die GeldKarte wie Bargeld zu behandeln ist.

    3. Autorisierungsvorgang (online): Analog zur Autorisierung von Bargeldabhebungen bei Geldausgabeautomaten erfolgt die Autorisierung durch mehrere Prüfvorgänge (Kontrolle der Geheimzahl, Kontrolle der Echtheit der Karte, Kontrolle eventueller Sperren, Kontrolle der Einhaltung des Verfügungslimits). Ein Verfügungslimit wird z.B. den girocard-Karten-Inhabern für Abhebungen am Geldausgabeautomaten und für POS-Zahlungen insgesamt durch das Kreditinstitut eingeräumt. Entsprechende Regelungen gelten für Kundenkarten der Kreditinstitute bzw. für Kreditkarten. Entsprechend der von dem Kreditinstitut festgelegten Bonität des Karteninhabers werden Verfügungsbetrag und Anzahl der Tagestransaktionen in Verbindung mit der letzten POS-Verfügung geprüft.

    4. Autorisierungsvorgang (offline): Zur Vermeidung der Telekommunikationskosten, die dem Händler bei dem Autorisierungsvorgang durch die Online-Anfrage entstehen, kann der Händler gemäß zuvor getroffener Vereinbarung mit dem abwickelnden Kreditinstitut und dem Kreditkartenemittenten auf die Online-Autorisierung verzichten. Das POS-Terminal überprüft in diesem Fall nur die Echtheit der verwendeten Karte und speichert Zahlungsbetrag und Kartendaten (offline-Autorisierung). Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann mehrere offline-Zahlungsvorgänge an das abwickelnde Kreditinstitut übertragen.

    5. Inkassovorgang: Bei Zahlung mittels girocard-Karte, Kundenkarte von Kreditinstituten oder Kreditkarte wird der in der Kasse automatisch ermittelte Forderungsbetrag des Zahlungsempfängers beleglos über Datenfernübertragung oder über beleglosen Datenaustausch beim Zahlungspflichtigen eingezogen. Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers schreibt die an der Kasse erfassten Umsätze in einem Gesamtbetrag gut und zieht im Lastschrifteinzugsverfahren (Lastschriftverkehr) die einzelnen Rechnungsbeträge bei den Kreditinstituten der Zahlungspflichtigen ein. Bei Zahlung mit der GeldKarte wird der Zahlungsbetrag direkt von der wieder aufladbaren GeldKarte abgebucht. Der neue Saldo der GeldKarte wird von dem POS-Terminal angezeigt. Der Zahlungsempfänger erhält die GeldKarten-Umsätze in einer Summe von seinem abwickelnden Kreditinstitut gutgeschrieben. Die Belastung des Zahlungspflichtigen erfolgte bereits beim Kartenaufladevorgang.

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