Direkt zum Inhalt

Pfandschein

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Pfandkredit: Dem Darlehensnehmer über das Pfand ausgestellte Bescheinigung; gegen Rückgabe des Pfandscheins und Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen wird das Pfand wieder ausgehändigt. Der Pfandschein ist ein Legitimationspapier.

    2. Lombardgeschäft: Dem Verpfänder ausgehändigter Pfandschein, in dem alle Zahlungen des Schuldners, Veränderungen des Pfands etc. vermerkt werden. Nach Erledigung des Geschäfts erfolgt die Rückgabe des quittierten Pfandscheins (Lombardkredit).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Pfandschein"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Pfandschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/pfandschein-70375 node70375 Pfandschein node65302 Post-Merger-Beratung node70375->node65302 node64582 Investment Banking node65302->node64582 node65499 Restrukturierung node65302->node65499 node70369 Nachdeckungspflicht node70369->node65302
    Mindmap Pfandschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/pfandschein-70375 node70375 Pfandschein node65302 Post-Merger-Beratung node70375->node65302

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete