Pfandindossament
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Art eines Indossaments (Indossament, Arten), durch das ein Wechsel verpfändet wird (Verpfändung). Ein offenes Pfandindossament (Indossament mit Zusatz „Wert zum Pfand” o.Ä.) berechtigt den Pfandgläubiger nur zum Einzug der Wechselforderung (Art. 19 I WG). Gebräuchlicher ist das verdeckte Pfandindossament (Indossament ohne entsprechenden Zusatz), häufig in Form des Blankoindossaments. Dann kann der Gläubiger nach Pfandreife den Wechsel auch durch Verkauf der Wechsel-Forderung verwerten. Insgesamt ist die Wechselverpfändung für das allgemeine Kreditsicherungsgeschäft (Kreditsicherheit) kaum noch bedeutsam.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Pfandindossament
ausgehend
eingehend
Pfandindossament
ausgehend