Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 16.11.2018 - 14:39

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verbindung eines Pfändungs- mit einem Überweisungsbeschluss bei Pfändung von Geldforderungen (z.B. Pfändung in Bankkonten). Beide gerichtlichen Beschlüsse haben unterschiedliche Rechtswirkungen, ergehen jedoch i.d.R. gleichzeitig. Der Pfändungsbeschluss enthält ein Verfügungsverbot gegenüber dem Schuldner und ein Zahlungsverbot gegenüber dem Drittschuldner. Mit dem Überweisungsbeschluss wird die gepfändete Forderung verwertet, meist durch Überweisung zur Einziehung an den Gläubiger.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com