Personalkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten für das Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn), das in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ferner Personalzusatz- oder -nebenkosten, die gesetzlich (z.B. Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung), tariflich (z.B. Sonderentgelte) oder betrieblich (z.B. betriebliche Sozialleistungen) begründet sein können.
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