Personalkosten
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten für das Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn), das in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ferner Personalzusatz- oder -nebenkosten, die gesetzlich (z.B. Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung), tariflich (z.B. Sonderentgelte) oder betrieblich (z.B. betriebliche Sozialleistungen) begründet sein können.
Mindmap "Personalkosten"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anreizsystem
Betriebsrat
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Cafeteria-System
Entgeltabrechnung
Gewerkschaften
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Management by Objectives
Patensystem
Personalarbeit
Personalbeurteilung
Personalmanagement
Personalmarketing
Personalplanung
Personalpolitik
Personalreferentensystem
Phantom Shares
Service Center Personal
Stock Option Plan
Tarifvertrag
eingehend
Personalkosten
ausgehend