Personalakte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personnel Record, Personnel File; über jeden Arbeitnehmer in der Personalverwaltung innerhalb einer Datenbank (Personalinformationssystem) geführte Sammlung von Informationen und Urkunden. Zur Personalakte gehören Bewerbungsschreiben, Personalbogen, Lichtbild, Anstellungsvertrag (Arbeitsvertrag), Zeugnisse vorheriger Arbeitgeber oder erteilte Zwischenzeugnisse, Beurteilungsbögen, Belege über Gehaltsveränderungen, Sozialversicherungsunterlagen, Abmahnungen, Verwarnungen, Urlaubs- und Fehlzeitenkartei.
Nach § 83 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführten Personalakte Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
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